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BEG-EM-Förderung ab 2024

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. 

Neu erhältlich ist ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

 

Anders als geplant können die Anträge nicht zum 1.1.24 gestellt werden, da die technischen Voraussetzungen beim Fördergeber noch fehlen. Dazu informiert das BMWK: „Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.“ https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 08. Januar 2024

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